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Zertifikats-Ausbildungen für familiengerichtliche Tätigkeiten

„...In allen Familienrechtssachen gelte, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen Willen nicht gebe, wenn dieser Wille ausreichend formuliert werden könne und auf förderliche Bedingungen zurückgehe.“
BVerfG v. 27.06.2008 FamRZ 2008, Seite 1740


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